Willkommen auf der Homepage des Vereins gegen die 380kv Stromtrasse von Conneforde nach Merzen !
Weblog:
Landratskandidat Dr. Horst Baier zum Thema: 380 kV-Neubau
Sehr geehrte Herren Biemann und Pohlmann-Geers,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie hoffentlich wahrgenommen haben,
habe ich die Themen Hochspannungstrasse CCM und die Umspannanlage sehr intensiv begleitet,
wobei der Schwerpunkt aufgrund meines Zuständigkeitsbereiches bei der geplanten Trasse lag.
Ich habe viele Gespräche mit Abgeordneten, Ministerien in Hannover und dem ArL geführt
und die Veranstaltungen zu diesen Thema soweit es ging aktiv begleitet.
Die Zerschneidung unserer schönen Landschaft mit einer Hochspannungstrasse
und der Bau eines massiven Umspannwerkes
hätte ich gerne verhindert.
Leider haben die Kommunen und auch das Land Niedersachsen hier wenig Einflussmöglichkeiten.
Die Einwände, die möglich waren,
haben wir im Planungsverfahren als Samtgemeinde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis vorgebracht
und werden unsere Bedenken auch weiterhin äußern.
Zu Ihren Fragen möchte ich relativ kurz antworten.
Frage:
Bereits zu Beginn des ROV hat die Vorhabenträgerin die Autobahnvariante D1 verworfen.
Als Gründe wurden das mehrmalige Kreuzen der A1
sowie punktuell erhöhte Raumwiderstände vorgetragen.
Im Rahmen des Runden Tisches hat sich jedoch herausgestellt,
dass bei den Vorprüfungen die Option auf Verlegung eines Erdkabels noch nicht berücksichtigt wurde.
Aktuell sieht es so aus,
als dürften die Bürgerinnen und Bürger nie erfahren,
wie der sachliche Vergleich aller Korridorvarianten unter Berücksichtigung der Erdkabeloption ausgefallen wäre.
Im Zuge des Ausscheidens des Korridors D1 hat sich der Suchraum für den Standort der Umspannanlage halbiert.
Mögliche Standortalternativen zwischen Hesepe und der A1 mussten fortan nicht mehr in Betracht gezogen werden.
Halten Sie diese Herangehensweise der Firma Amprion für angemessen ?
Antwort:
Die Entscheidung über die Prüfung von Trassen obliegt dem ArL.
Nach meiner Einschätzung
und nach der auf Druck in rudimentärer Form erfolgten Betrachtung der Autobahnvariante
habe ich die Einschätzung erlangt,
dass die Raumwiderstände an der Autobahntrasse in der Tat höher sind
als bei den anderen Varianten.
Die Entscheidung des ArL kann ich daher nachvollziehen,
diese Variante nicht mehr zu untersuchen.
Frage:
Politik, Behörden und Bürgerinitiativen haben stets ein ganzheitliches ROV unter Einbeziehung der Standortfindung
für die Umspannanlage gefordert.
Sowohl das vom Dezernat für Bauen und Umwelt
(siehe Anlage Gutachten Kanzlei De Witt, Dr. Durinke)
als auch die zahlreichen übrigen Gutachten zu diesem Thema fielen identisch aus.
Gleichsam wie die Standortsuche für das Umspannwerk in Cloppenburg
gehört auch die Standortanalyse der geplanten Anlage in Merzen
unter Berücksichtigung aller wechselseitigen Bezüge zur CCM-Trasse in das ROV integriert.
Mit dem Ausklammern der Standortanalyse
wurde eine zeitlich vorgelagerter Zwangspunkt für die Trasse definiert
und somit das Verfahren in der Ergebnisoffenheit beeinflusst.
Teilen Sie in diesem Fall die Rechtsauffassung der durch den LK beauftragten Kanzlei De Witt ?
Antwort:
Ich teile die Rechtsauffassung,
dass die Einbeziehung des Standortes des Umspannwerkes in das Raumordnungsverfahren rechtlich geboten
aber auch von der Vorgehensweise zur besseren Abwägung aller Aspekte her besser gewesen wäre.
Es erschließt sich mir nicht,
wie ein Umspannwerk unabhängig vom Trassenverlauf geplant werden kann.
Frage:
In der Zusammenfassung des oben genannten Gutachtens von Dr. Durinke heißt es:
Die Errichtung einer Umspannanlage für die geplante Freileitung Cloppenburg Merzen ist raumbedeutsam,
sodass ein Raumordnungsverfahren geboten ist.
Davon kann auch nicht abgesehen werden.
Der Standort der Umspannanlage ist durch das Bundesbedarfsplangesetz nicht festgelegt.
Würde dem Gesetz eine solche Wirkung beigemessen, wäre es insoweit verfassungswidrig.
Dr. Wilkens, zuständiger Dezernent des LK OS hat bei der Infoveranstaltung von Hackemoor unter Strom e.V.
am 29.06.2017 deutlich gemacht,
dass der Landkreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als die Firma Amprion
oder das Amt für regionale Landesentwicklung.
Zu welcher Rechtsauffassung gelangen Sie ?
Antwort:
Ich habe das Thema nicht selbst rechtlich prüfen lassen.
Ich schließe mich aber der Rechtsauffassung des Landkreises an.
Frage:
Die Durchsetzung einer mit der Vorhabenträgerin konträr gehenden Rechtsauffassung vor dem Gericht
ist unter Umständen mit Kosten verbunden.
Kann der finanzielle Aspekt ein Kriterium sein,
um die rechtliche Einschätzung des Landkreises nicht vor Gericht durchzusetzen ?
Antwort:
Der Landkreis Osnabrück führt eine Fülle von Prozessen aus eigenem Interesse
oder infolge von Klagen gegen Rechtsakte des Landkreises.
Dies sind "normale" Vorgänge für eine Verwaltung.
Der finanzielle Aspekt bei der Frage einer Klage ist für mich nicht entscheidungsrelevant,
sondern die Einschätzung der Erfolgsaussichten aufgrund von fundierten rechtlichen Analysen.
Frage:
Die Stadtwerke Stade firmieren unter dem Name AGS
eine alternative Erdverkabelung in besonders schmaler, wassergekühlter Bauweise.
Die Art der Verlegung offenbart wesentliche Vorteile wie einen wesentlich geringen Eingriff in die Natur und Landschaft.
Diese Art der Kabelverlegung lässt Abwärme vor Ort verwendbar machen.
Außerdem könnte diese Art der Verkabelung
in Zusammenhang mit maximaler Ausreizung der physikalischen verwendbaren Länge (20 bis 25 km ohne Kompensation)
für mehr Akzeptanz beim Bürger sorgen.
Demnach könnte eine Kompletterdverkabelung ab Quakenbrück bis Merzen realisiert werden.
Wie stehen Sie zu einer solchen Möglichkeit ?
Wie gedenken Sie sich dafür einzusetzen ?
Antwort:
Ich habe über die Technik in Stade keine vertieften Kenntnisse
und kann auch nicht beurteilen,
ob eine komplette Erdverkabelung technisch machbar ist.
Erfahrungsgemäß ist aber auch bei Erdverkabelungen mit Protesten von Anliegern zu rechnen.
Ich werte es als einen Erfolg,
dass auf einer Teilstrecke nunmehr ernsthaft eine Erdverkabelung geprüft wird.
Sollte sich bei einem Abwägungsprozess aller Interessen und einer technischen Machbarkeit
ein Vorteil für eine komplette Erdverkabelung ergeben,
würde ich mich dafür einsetzen.
Frage:
Die von der Firma Amprion veröffentlichen Unterlagen im ROV zeigen viele Fehler auf.
So werden vielfach Äpfel mit Birnen verglichen.
Die Unterlagen weisen eine starke Tendenz auf,
dass die Trasse bewusst in einem bestimmten Verlauf gebracht werden soll.
Was gedenken in der Sache zu tun,
sodass wirklich vergleichbare Varianten aufgetan werden ?
Antwort:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wäre ich bereit,
durch die Beauftragung eines unabhängigen Fachbüros ein Gutachten in Auftrag zu geben,
um die Mängel im bisherigen Verfahren zu beschreiben
und eine nicht von wirtschaftlichen Interessen geleitete Trassenführung zu entwickeln,
die möglichst geringe Eingriffe in die Schutzgüter Mensch und Natur vornimmt.
Frage:
Der Netzentwicklungsplan 2030 zeigt mehrere neue Trassenverläufe über unsere Region auf.
Die Entscheidungsmerkmale zur Findung einer Trasse
werden wohl ähnlich der CCM Trasse angewandt werden.
Verschärfend wird die aktuelle Gesetzesänderung in Berlin zudem wohl dazu führen,
dass vorhandene Infrastruktur insbesondere für neue Leitungsprojekte herangezogen werden soll.
Was kann ein Landrat tun,
um schon jetzt die Leitung im NEP 2030 zu verhindern ?
Antwort:
Ein Landrat kann hier nur versuchen,
seinen politischen Einfluss auf Bundestagsabgeordnete geltend zu machen
und eine öffentliche politische Diskussion darüber zu führen,
dass unsere Region jetzt genug belastet ist und auf keinen Fall erneut eine Trasse verkraftet.
Weiterhin würde ich eine Grundsatzdiskussion über die Probleme der Energiewende führen
und in Frage stellen,
ob die derzeitige Netzausbauplanung überhaupt zukunftsfähig und bedarfsgerecht ist.
Auch hier würde ich mich auf unabhängige Gutachter stützen
und bei Bedarf Studien in Auftrag geben.
Beim neuen NEP darf sich nicht der Fehler beim alten NEP wiederholen.
Da hat die Region oder ihre Abgeordneten nicht gemerkt,
welche Folgen das für uns haben wird.
Auch bei der Entscheidung des Landkreises zum Ausweis vieler Windvorranggebiete
hat uns niemand gewarnt oder warnen wollen,
welche Folgen dies für den Netzausbau haben wird.
Frage:
Wie kann ein Landrat die Bürgerinitiativen gegen die Stromleitung
zukünftig noch besser einbeziehen und in ihrer Tätigkeit unterstützen ?
Antwort:
Durch regelmäßigen Austausch insbesondere vor wichtigen Sitzungen,
um eine gemeinsame Linie abzustimmen.
Nach meinem Eindruck haben die Bürgerinitiativenensp;
mittlerweile in bestimmten Bereichen mehr Kenntnisse über die Thematik ansammeln können,
als in den Verwaltungen vorhanden ist.
Dies würde ich nutzen und gegebenenfalls finanziell auch unterstützen.
Ich würde mich im Gegensatz zur bisherigen Praxis im Landkreis auch stärker persönlich in das Thema einbringen.