Willkommen auf der Homepage des Vereins gegen die 380kv Stromtrasse von Conneforde nach Merzen !
Weblog:
Landratskandidat Dr. Michael Lübbersmann zum Thema: 380 kV-Neubau
Sehr geehrter Herr Biemann,
sehr geehrter Herr Pohlmann-Geers,
herzlichen Dank für Ihr Interesse an meiner Position.
Erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung:
Der von mir geführte Landkreis Osnabrück steht grundsätzlich hinter der Energiewende und weiß,
dass das an manchen Stellen auch zu Belastungen für Bürgerinnen und Bürger führen kann.
Gerade deshalb haben wir uns beim Leitungsausbau aber von Anfang an dafür stark gemacht,
in den erforderlichen Verfahren daran mitzuwirken,
die am wenigsten belastenden Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Natürlich gelingt das nicht immer,
nicht zuletzt deshalb, weil wir ja nicht Herr der Verfahren sind.
Doch wir bemühen uns,
mit den Betroffenen fair und sachgerecht umzugehen.
Ärgerlich dabei:
Wir mussten bei fortschreitenden Verfahren zunehmend feststellen,
dass Amprion die Chancen für eine möglichst bürgerfreundliche Umsetzung nicht ausreichend.
Nun zu ihren Fragen.
Frage:
Bereits zu Beginn des ROV hat die Vorhabenträgerin die Autobahnvariante D1 verworfen.
Als Gründe wurden das mehrmalige Kreuzen der A1
sowie punktuell erhöhte Raumwiderstände vorgetragen.
Im Rahmen des Runden Tisches hat sich jedoch herausgestellt,
dass bei den Vorprüfungen die Option auf Verlegung eines Erdkabels noch nicht berücksichtigt wurde.
Aktuell sieht es so aus,
als dürften die Bürgerinnen und Bürger nie erfahren,
wie der sachliche Vergleich aller Korridorvarianten unter Berücksichtigung der Erdkabeloption ausgefallen wäre.
Im Zuge des Ausscheidens des Korridors D1 hat sich der Suchraum für den Standort der Umspannanlage halbiert.
Mögliche Standortalternativen zwischen Hesepe und der A1 mussten fortan nicht mehr in Betracht gezogen werden.
Halten Sie diese Herangehensweise der Firma Amprion für angemessen ?
Antwort:
Ich habe mich von Anfang an für die Einbeziehung der sogenannten Autobahn-Variante in das ROV ausgesprochen.
Selbst wenn dies nicht zu einer anderen Vorzugstrasse geführt hätte,
wäre es ein wichtiger Beitrag gewesen,
die Plausibilität und Akzeptanz der gefundenen Trassen zu stützen.
Auch auf unser Drängen hin
haben Amprion und ArL. ausführlicher zu den Gründen für das Ausscheiden der Autobahn-Variante Stellung genommen,
als zunächst geplant.
Diese Vorgehensweise ist aber gegenüber der vom Landkreis Osnabrück geforderten vollen Einbeziehung aller Varianten
natürlich immer noch die schlechtere Vorgehensweise.
Frage:
Politik, Behörden und Bürgerinitiativen haben stets ein ganzheitliches ROV unter Einbeziehung der Standortfindung
für die Umspannanlage gefordert.
Sowohl das vom Dezernat für Bauen und Umwelt
(siehe Anlage Gutachten Kanzlei De Witt, Dr. Durinke)
als auch die zahlreichen übrigen Gutachten zu diesem Thema fielen identisch aus.
Gleichsam wie die Standortsuche für das Umspannwerk in Cloppenburg
gehört auch die Standortanalyse der geplanten Anlage in Merzen
unter Berücksichtigung aller wechselseitigen Bezüge zur CCM-Trasse in das ROV integriert.
Mit dem Ausklammern der Standortanalyse
wurde eine zeitlich vorgelagerter Zwangspunkt für die Trasse definiert
und somit das Verfahren in der Ergebnisoffenheit beeinflusst.
Teilen Sie in diesem Fall die Rechtsauffassung der durch den LK beauftragten Kanzlei De Witt ?
Antwort:
Die Einbeziehung des Standortes für die Umspannanlage war die zweite Forderung,
die wir als Landkreis Osnabrück von Anfang an bezüglich des ROV-Umfangs gestellt haben.
Rechtlich haben wir uns in dieser Position
– wie das beigefügte Gutachten zeigt –
auch mit Hilfe externer Expertise unterstützen lassen.
Trotz der tatsächlich sehr komplexen Rechtsfrage
wäre es aus meiner Sicht aber auch unter dem Aspekt der Akzeptanz bei den Betroffenen unbedingt notwendig gewesen,
den UA-Standort
und den Endpunkt der geplanten Leitung in das ROV einzubeziehen.
Frage:
In der Zusammenfassung des oben genannten Gutachtens von Dr. Durinke heißt es:
Die Errichtung einer Umspannanlage für die geplante Freileitung Cloppenburg Merzen ist raumbedeutsam,
sodass ein Raumordnungsverfahren geboten ist.
Davon kann auch nicht abgesehen werden.
Der Standort der Umspannanlage ist durch das Bundesbedarfsplangesetz nicht festgelegt.
Würde dem Gesetz eine solche Wirkung beigemessen, wäre es insoweit verfassungswidrig.
Dr. Wilkens, zuständiger Dezernent des LK OS hat bei der Infoveranstaltung von Hackemoor unter Strom e.V.
am 29.06.2017 deutlich gemacht,
dass der Landkreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als die Firma Amprion
oder das Amt für regionale Landesentwicklung.
Zu welcher Rechtsauffassung gelangen Sie ?
Antwort:
Ich leite und repräsentiere den Landkreis Osnabrück,
die Rechtsauffassung ist selbstverständlich die gleiche.
Frage:
Die Durchsetzung einer mit der Vorhabenträgerin konträr gehenden Rechtsauffassung vor dem Gericht
ist unter Umständen mit Kosten verbunden.
Kann der finanzielle Aspekt ein Kriterium sein,
um die rechtliche Einschätzung des Landkreises nicht vor Gericht durchzusetzen ?
Antwort:
Nein.
Wir entscheiden als Landkreis rein nach den inhaltlichen und den Verfahrensfragen.
Dabei spielen Aspekte wie Rechtslage und Erfolgsaussichten die entscheidende Rolle.
Frage:
Die Stadtwerke Stade firmieren unter dem Name AGS
eine alternative Erdverkabelung in besonders schmaler, wassergekühlter Bauweise.
Die Art der Verlegung offenbart wesentliche Vorteile wie einen wesentlich geringen Eingriff in die Natur und Landschaft.
Diese Art der Kabelverlegung lässt Abwärme vor Ort verwendbar machen.
Außerdem könnte diese Art der Verkabelung
in Zusammenhang mit maximaler Ausreizung der physikalischen verwendbaren Länge (20 bis 25 km ohne Kompensation)
für mehr Akzeptanz beim Bürger sorgen.
Demnach könnte eine Kompletterdverkabelung ab Quakenbrück bis Merzen realisiert werden.
Wie stehen Sie zu einer solchen Möglichkeit ?
Wie gedenken Sie sich dafür einzusetzen ?
Antwort:
Die Chancen,
die sich aus dem vom Bundestag auch auf unsere Initiative hin eingeführten Status als Erdkabel-Pilotprojekt ergeben,
werden viel zu wenig genutzt:
Das ist einer der größten Kritikpunkte des Landkreises an Amprion.
Das gilt für die Grundsatzfrage,
ob und in welchem Umfang Erdkabelabschnitte eingeplant werden.
Und das gilt auch für die Folgefrage,
welche Technik genutzt werden soll.
Nach Überzeugung des Landkreises
hat der Bundesgesetzgeber mit dem Konstrukt des Erdkabel-Pilotprojektes gerade die Option geschaffen,
auch Techniken, die noch nicht Mainstream sind, zu erproben.
Frage:
Die von der Firma Amprion veröffentlichen Unterlagen im ROV zeigen viele Fehler auf.
So werden vielfach Äpfel mit Birnen verglichen.
Die Unterlagen weisen eine starke Tendenz auf,
dass die Trasse bewusst in einem bestimmten Verlauf gebracht werden soll.
Was gedenken in der Sache zu tun,
sodass wirklich vergleichbare Varianten aufgetan werden ?
Antwort:
Der Landkreis Osnabrück hat sich sowohl in verschiedenen Erörterungsterminen
als auch in der sehr umfangreichen schriftlichen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren
zu den belegbaren methodischen Defiziten beziehungsweise Unzulänglichkeiten der Antragsunterlagen kritisch geäußert.
Die Stellungnahmen wurden im "Schulterschluss" mit dem Landkreis Cloppenburg,
der eine ähnlich kritische Haltung zu den vorliegenden Antragsunterlagen einnimmt,
persönlich von mir in einem öffentlichen Termin dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung übergeben.
Die methodischen Defizite werden sich im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nicht vollständig beheben lassen.
Daher ist es für den Landkreis Osnabrück bedeutsam,
frühzeitig (also bereits im ROV)
auf die methodischen Fehler hinzuweisen,
damit diese im Zulassungsverfahren nochmals Beachtung finden sollten.
Frage:
Der Netzentwicklungsplan 2030 zeigt mehrere neue Trassenverläufe über unsere Region auf.
Die Entscheidungsmerkmale zur Findung einer Trasse
werden wohl ähnlich der CCM Trasse angewandt werden.
Verschärfend wird die aktuelle Gesetzesänderung in Berlin zudem wohl dazu führen,
dass vorhandene Infrastruktur insbesondere für neue Leitungsprojekte herangezogen werden soll.
Was kann ein Landrat tun,
um schon jetzt die Leitung im NEP 2030 zu verhindern ?
Antwort:
Begrüßenswert ist es,
dass der Bund zur Aktualisierung des NEP auch Elemente der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bereit gestellt hat.
Leider ist allerdings der Einfluss eines einzelnen Landkreises auf die Inhalte des NEP überschaubar.
Selbstverständlich hat sich der Landkreis Osnabrück fachlich an den jeweiligen Konsultationen beteiligt
und kritisch eingebracht und wird das auch weiterhin tun.
Um auch Aspekte einbeziehen zu können,
für die die Expertise in der Kreisverwaltung nicht ausreicht,
lassen wir uns extern unterstützen.
Die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück zum Entwurf des NEP 2030 – Version 2019
habe ich diesem Antwortschreiben beigefügt.
Frage:
Wie kann ein Landrat die Bürgerinitiativen gegen die Stromleitung
zukünftig noch besser einbeziehen und in ihrer Tätigkeit unterstützen ?
Antwort:
Ich und die gesamte Kreisverwaltung
haben sich sehr frühzeitig im Austausch mit den Bürgerinitiativen
für eine bestmögliche Lösung sowohl des Standortes einer Umspannanlage
als auch für einen möglichst konfliktarmen Trassenverlauf eingesetzt.
Hierzu wurde neben der Einbeziehung aller Akteure in Form eines "runden Tisches"
und durch die Teilnahme an diversen Veranstaltungen der Bürgerinitiativen
ein sehr intensiver Austausch mit den Interessengruppen gepflegt.
Ergänzend haben wir, wie Sie ja wissen,
den Bürgerinitiativen eine externe Rechtsberatung (Kanzlei de Witt, Berlin)
zur Verfügung gestellt,
die ein sehr positives Echo erzeugte.
Diese Form des Austausches und der Zusammenarbeit werde ich auch weiterhin verfolgen,
um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Osnabrück zu vertreten.
Ich hoffe, das beantwortet Ihren Informationsbedarf.
Ansonsten geben Sie mir bitte kurz eine Rückmeldung.